Leasingbrief-Auskunft
Beschreibung
Mit einer kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist. Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.
Voraussetzung für die Abfrage: Sie müssen die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.