Zweckverband Breitband startet in Glottertal den Ausbau in den sogenannten „weißen Flecken“


Am 4. November 2024 fand der Spatenstich für den Glasfaserausbau der unterversorgten Adressen in der Gemeinde Glottertal statt. Mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 6,7 Millionen Euro umfasst das Gebiet für die Anbindung der sogenannten weißen Flecken eine 29,3 Kilometer lange Trasse. Mit dem Bau beginnt das Unternehmen Menner Tiefbau GmbH im Anschluss des Spatenstichs.
 

Für diesen Meilenstein trafen sich Landrat Christian Ante, Verbandsvorsitzender des Zweckverbands Breitband Breisgau-Hochschwarzwald, der stellvertretende Bürgermeister Christoph Maier sowie Vertreter des beauftragten mitplanenden Generalübernehmer Menner Tiefbau GmbH. Unterstützt wird der mitplanende Generalübernehmer von Nachunternehmern regioDATA GmbH und Saphir Group Networks AG. Auch die Vodafone GmbH als Betreiber des Verbandsnetzes war vor Ort. Zudem waren Vertreter des Landes Baden-Württemberg als Fördermittelgeber angereist.
 
Mit der Glasfaser kommt die grundlegende Infrastruktur für das schnelle Internet nach Glottertal. „Mit dem Bau einer komplett neuen Infrastruktur wird Glottertal Teil der digitalen Zukunft Deutschlands und eines gigabitfähigen Netzes für den Zugang zum weltweiten Internet“, gab Verbandsvorsitzender Landrat Christian Ante bekannt. Christoph Maier, stellvertretender Bürgermeister, ergänzte: „Der Glasfaserausbau durch den Zweckverband Breitband stellt einen großen Schritt für die Gemeinde Glottertal dar. Vor allem für die Außenbereiche und Betriebe ist die Möglichkeit eine große Chance“.
 
Für das Vorhaben des Zweckverbands Breitband in der Gemeinde Glottertal haben Bund und Land Zuwendungen in vorläufiger Höhe bewilligt. Betreiber des Verbandsnetzes ist Vodafone GmbH. Das Netz verbleibt im Eigentum des Zweckverbands Breitband Breisgau-Hochschwarzwald.
 
Der kommunale Breitbandausbau wird über Förderprogramme von Bund und Land unterstützt. Das Land fördert den Backbone-Ausbau über das Landesförderprogramm und ergänzt durch eine Kofinanzierung die Zuwendungen des Bundesförderprogramms Breitband für das Ortsnetz. Hierdurch gewährleisten die Zuwendungsgeber eine Förderung von 90% der förderfähigen Baukosten im Ortsnetz. Es verbleibt ein kommunaler Plicht-Eigenanteil von mindestens 10% für die Gemeinden, wobei der Zweckverband Breitband zunächst vollständig die Vorfinanzierung übernimmt.
 
Breitbandausbau ist Aufgabe des Marktes und stellt von Seiten der öffentlichen Hand eine ausschließlich freiwillige Leistung dar. Nach EU-Gesetzgebung ist sie nur dort zulässig, wo ein Marktversagen besteht. Über den Bau einer eigenen Glasfaserinfrastruktur investieren die Gemeinden mit dem Verband in ihre Zukunft. Den Betrieb darf nach EU-Gesetzgebung nur ein privates Unternehmen leisten.