Trinkwasserüberwachung
Untersuchungspflicht des Trinkwassers bei dezentralen Wasserversorgungsanlagen (b-Anlagen)
Trinkwasser ist nicht nur Wasser zum Trinken oder für Zubereitung von Getränken und Speisen. Auch Wasser, das für die Körperpflege, z. B. Hände waschen, sowie zur Reinigung von Gegenständen für den Lebensmittelkontakt oder beispielsweise Kleidung benötigt oder für diese Zwecke bereitgestellt wird, muss Trinkwasserqualität haben.
Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Für die Reinheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit des Trinkwassers sind die Wasserversorgungsunternehmen und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen verantwortlich.
Das Gesundheitsamt berät die Wasserversorger und überwacht im Rahmen der amtlichen Trinkwasserüberwachung die Einhaltung der Vorgaben nach Trinkwasserverordnung.
Informationsmaterial für Betreiber
- Merkblatt zur Prüfpflicht (248 KB)
- Text der Trinkwasserverordnung
- Anzeige an das zuständige Gesundheitsamt § 11 TrinkwV (Formular)
- FAQ für Betreiber von b-Anlagen (468 KB)
- zu bestimmende Parameter (207 KB) (jährlich oder alle drei Jahre)
- Anschreiben und Hinweise zur Untersuchungspflicht (329 KB) (November 2024)
Kontakt
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Gesundheitsamt, Fachbereich Gesundheitsschutz
Sautierstraße 28 und 30
79104 Freiburg im Breisgau
Hinweis: Der Fachbereich Gesundheitsschutz im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist zuständig für die Stadt Freiburg und den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.