Trinkwasserüberwachung

Untersuchungspflicht des Trinkwassers bei dezentralen Wasserversorgungsanlagen (b-Anlagen)

Broschüre des Umweltbundesamtes

Trinkwasser ist nicht nur Wasser zum Trinken oder für Zubereitung von Getränken und Speisen. Auch Wasser, das für die Körperpflege, z. B. Hände waschen, sowie zur Reinigung von Gegenständen für den Lebensmittelkontakt oder beispielsweise Kleidung benötigt oder für diese Zwecke bereitgestellt wird, muss Trinkwasserqualität haben.

Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Für die Reinheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit des Trinkwassers sind die Wasserversorgungsunternehmen und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen verantwortlich.

Das Gesundheitsamt berät die Wasserversorger und überwacht im Rahmen der amtlichen Trinkwasserüberwachung die Einhaltung der Vorgaben nach Trinkwasserverordnung.
  

   

Kontakt

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Gesundheitsamt, Fachbereich Gesundheitsschutz
Sautierstraße 28 und 30
79104 Freiburg im Breisgau

Telefon   0761 2187-3266
E-Mail   wasserhygiene@lkbh.de

Hinweis: Der Fachbereich Gesundheitsschutz im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist zuständig für die Stadt Freiburg und den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.