Entlastungsbetrag § 45b SGB XI

bei häuslicher Pflege

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach SGB XI für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die in der Häuslichkeit versorgt werden. Er dient zur niederschwelligen Unterstützung im Alltag und wird in Höhe von monatlich 131 Euro gewährt.

 Dieses Budget ist zum Beispiel nutzbar für

  • Hilfen im Haushalt, soziale Betreuung oder außerhäusliche Begleitung
  • anteilige Finanzierung einer Tages- oder Nachtpflege oder einer stationären Kurzzeitpflege

Leistungen der Selbstversorgung wie Körperpflege oder Nahrungsaufnahme sind davon ausgenommen (außer bei Pflegegrad 1).
   

Handhabe und Abrechnung des Budgets

Ungenutztes Budget wird automatisch in den nächsten Monat übertragen. Nicht abgerufene Ansprüche eines Kalenderjahres werden ins nächste Jahr übertragen und bleiben dort bis einschließlich Juni nutzbar. Dadurch ist es möglich, einen größeren Betrag anzusparen und diesen innerhalb eines kurzen Zeitraums aufzubrauchen. So sind unter Umständen auch höhere einmalige Kosten über den Entlastungsbetrag finanzierbar.

Die Leistungen sind in der Regel durch die Pflegebedürftigen vorzufinanzieren und werden nach dem Einreichen der entsprechenden Belege von der Pflegekasse erstattet. Pflegedienste bieten oftmals an, dass Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben und die erbrachten Leistungen direkt mit Pflegekasse abgerechnet werden.
  

Wer kann unterstützen?

In der Häuslichkeit können Entlastungsleistungen sowohl von professionellen Anbietern wie Pflegediensten als auch von nach Landesrecht anerkannten Angeboten wie Nachbarschaftshilfen erbracht werden.

Seit Januar 2025 kann der Betrag ebenfalls eingesetzt werden, um ehrenamtliche Einzelhelfer zu finanzieren. Die ehrenamtliche Person darf mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht in häuslicher Gemeinschaft mit ihm leben oder Pflegeperson im Sinne von §19 SGB XI sein. Auf der Internetseite des Sozialministeriums BW finden Sie weitere Informationen und die notwendigen Formulare zur Anerkennung als ehrenamtlicher Einzelhelfer bei Ihrer Pflegekasse.