Aktuelles
Auf dem Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und in angrenzenden Regionen sind mehrere Vögel infolge der Geflügelpest verendet. Das Risiko eines Eintrags des Virus in Bestände mit Nutzgeflügel wird weiterhin als hoch angesehen. Deshalb werden die Allgemeinverfügung vom 27.02.2023 sowie die Allgemeinverfügung vom 10.03.2023 zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) über den 31.03.2023 hinaus bis zum Ablauf des 15.04.2023 verlängert. Im Übrigen bleiben die Allgemeinverfügung vom 27.02.2023 sowie die Allgemeinverfügung vom 10.03.2023 unverändert. Geflügel darf nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden. Dies gilt sowohl für private als auch gewerbliche Haltungen. Zum Geflügel zählen unter anderem auch Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus.
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