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​​Überfüllte Mülltonnen können nicht geleert werden Meldung vom 01. Juni 2020

Die Satzung der Abfallwirtschaft im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald regelt, dass Abfallgefäße am Abfuhrtag mit geschlossenem Deckel bereitzustellen sind. Dennoch werden immer wieder stark überfüllte Mülltonnen an die Straße gestellt. Dies ist aus mehreren Gründen problematisch: - Müll aus einer überfüllten Tonne fällt bei der Leerung leicht auf die Straße - Müll aus offenen Mülltonnen kann durch den Wind in der Nachbarschaft verteilt werden - Offene Mülltonnen beeinträchtigen die Hygiene und ziehen Ungeziefer an - Geruchsbelästigung, vor allem im Sommer - Gebührengerechtigkeit: Für die Müllmenge, die das Fassungsvermögen der Mülltonne übersteigt, werden keine Gebühren entrichtet. Den Müllwerkern ist es untersagt, Müll vom oder aus dem Gefäß zu nehmen. Überfüllte Gefäße mit offenem Deckel müssen daher grundsätzlich ungeleert stehen bleiben. Dies kann von unseren Kunden ganz leicht vermieden werden: Müll, der nicht mehr in die Tonne passt, kann in grauen Müllsäcken mit dem Aufdruck „70l Abfallsack – Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald“ neben der Tonne bereitgestellt werden. Die Müllsäcke gibt es für 3 Euro an vielen Verkaufsstellen im Landkreis zu kaufen. Die Verkaufsstellen finden Sie auf unserer Internetseite bzw. können bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder unserem Servicetelefon 0761 2187- 9707 erfragt werden. Reicht das vorhandene Müllgefäß regelmäßig nicht aus, sollte ein zweites bzw. größeres Müllgefäß angeschafft werden. 
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