Integriertes Rheinprogramm (IRP)
Planfeststellungsverfahren Rückhalteraum Breisach/Burkheim
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat auf Antrag des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5, Referat 53.3, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, gemäß §§ 68 ff. WHG i.V.m. §§ 72 ff. LVwVfG, §§ 7 ff. UVwG BW und §§ 1 ff. UVPG mit Planfeststellungsbeschluss vom 26.05.2020 den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Breisach/Burkheim genehmigt.
Der Rückhalteraum Breisach/Burkheim ist auf baden-württembergischer Rheinseite eine von insgesamt 13 Hochwasserschutzmaßnahmen am Oberrhein im Zuge des Integrierten Rheinprogramms (IRP) und erstreckt sich auf einer Gesamtfläche von 634 Hektar auf Flächen der Städte Breisach am Rhein und Vogtsburg im Kaiserstuhl sowie der Gemeinde Sasbach am Kaiserstuhl.