Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen?

Sie können die Fahrschulausbildung für die Klassen B und BE bereits mit 16,5 Jahren beginnen und nach erfolgreicher Prüfung ab 17 Jahren in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson soll Ihnen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit geben und muss daher bestimmte Voraussetzungen erfüllen.    

Verfahren

Zulassung zur Fahrprüfung und Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren  

Damit Sie die theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen können, müssen Sie zuvor den Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis stellen. Dies übernimmt in den meisten Fällen bereits ihre Fahrschule für Sie. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Fahrschule.

Nach Bearbeitung Ihres Antrages (Ersterteilung Führerschein mit der Option "BF 17") erhalten Sie neben der Kostenrechnung ein Schreiben mit der Information, dass der Prüfauftrag an den TÜV übermittelt wurde. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie in den nächsten 4-5 Werktagen Kontakt zu Ihrer Fahrschule aufnehmen und sich zur Prüfung anmelden.
Gleichzeitig können Sie bereits das begleitete Fahren im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde beantragen (nicht direkt bei der Führerscheinstelle!).

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Anträge und Unterlagen

1. Erstantrag Führerschein

2. Zusatzantrag Begleitetes Fahren

Kosten

48,30 Euro (+ 13,40 Euro pro angegebene Begleitperson)

Aushändigung der Bescheinigung durch den TÜV

  • Ihre BF-17 Bescheinigung können Sie direkt nach der praktischen Prüfung durch den Prüfer des TÜVs erhalten.
      
  • Eine Aushändigung durch den TÜV ist bei der Beantragung von Doppelklassen nicht möglich (z.B. B und BE).  In diesen Fall wird die BF 17-Bescheinigung nach bestandener Prüfung zum Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde gesandt.
    Wir bitten in diesen Fällen um Mitteilung der Antragsteller unter fahrerlaubnisse@lkbh.de, dass der Führerschein bestanden wurde, so dass der Versand des Führerscheins in die Wege geleitet werden kann.

   

Übergang BF 17 zum normalen Führerschein ab 18

Bitte melden Sie sich ca. 1 Monat vor dem 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle, am besten per E-Mail: fahrerlaubnisse@lkbh.de. Danach kann Ihr Scheckkarten-Führerschein zur Abholung an das Rathaus ihrer Wohnortgemeinde gesandt werden. Beachten Sie bitte, dass Sie mit der BF17-Bescheinigung ab dem 18. Geburtstag noch 3 Monate innerhalb von Deutschland ohne Begleitperson fahren dürfen.