Berufskraftfahrer (LKW und Busse)

Wenn Sie mit LKW´s oder Bussen am Straßenverkehr teilnehmen möchten, ist eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1, D1E oder DE erforderlich. Diese Fahrerlaubnissklassen werden immer befristet auf fünf Jahre erteilt und müssen bei Ablauf verlängert werden. Hierzu muss der Antragsteller erneut seine Eignung ärztlich nachweisen. Beachten Sie, dass die Verlängerung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Befristung beantragt werden kann. Wenn Sie den Führerschein C, CE, C1, C1E, D, D1, D1E oder DE auch gewerblich nutzen möchten, müssen Sie zudem einen Nachweis über die Qualifikation als Berufskraftfahrer erbringen (Fahrerqualifizierungsnachweis). Auch dieser Nachweis muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden.  

 LKW und Busführerschein

Erweiterung

Verfahren

Sie können den Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis nur im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde stellen (nicht direkt bei der Führerscheinstelle!). Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie neben der Kostenrechnung ein Schreiben mit der Information, dass der Prüfauftrag an den TÜV übermittelt wurde. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie in den nächsten 4-5 Werktagen Kontakt zu Ihrer Fahrschule aufnehmen und sich zur Prüfung anmelden. Der an den TÜV übermittelte Prüfauftrag ist in der Regel 12 Monate gültig. In besonderen Ausnahmefällen kann der Prüfauftrag durch die Fahrerlaubnisbehörde auch einmalig verlängert werden. Dies können Sie bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald formlos unter der Angabe der Gründe, für die nicht Einhaltung des Prüfauftrages, beantragen. Bitte fügen Sie auch entsprechende Nachweise bzw. Unterlagen hinzu. Die Unterlagen können Sie dem jeweiligen Sachbearbeiter per E-Mail oder per Post zukommen lassen. Falls Sie sich über die Gültigkeit Ihres Prüfauftrages informieren möchten erhalten Sie beim jeweils zuständigen TÜV (in der Regel TÜV Süd in Freiburg) oder von Ihrer Fahrschule Auskunft.
Sie können Ihren Führerschein direkt nach der praktischen Prüfung durch den Prüfer des TÜVs erhalten.
Eine Aushändigung durch den TÜV ist bei der Beantragung von Doppelklassen (z.B. B und BE), Umschreibungen von Führerscheinen von Staaten außerhalb der EU (§ 31 FeV) nicht möglich. In diesen Fällen wird der Führerschein nach bestandener Prüfung durch uns zum Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde gesandt. Sie können uns über das Bestehen der Prüfung gerne per E-Mail informieren, so dass der Versand veranlasst werden kann.  

Antrag und Unterlagen

Für den Antrag auf die Erweiterung Ihres Führerscheins um die Klassen C, CE, C1, C1E benötigen Sie:

Für den Antag auf die Ersterteilung eines Führerscheins um die Klassen D, D1, D1E oder DE benötigen Sie zusätzlich:

Kosten

40,00 Euro (+37,20 Euro bei Expressantrag)

Verlängerung

Für den Antrag auf Verlängerung Ihres Führerscheins der Klassen C, CE, C1, C1E benötigen Sie lediglich

Für den Antrag auf Verlängerung Ihres Führerscheins der Klassen D, D1, D1E oder DE benötigen Sie zusätzlich:


Nach Bearbeitung Ihres Antrages wird der Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt und nach Eingang bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Aushändigung an die Wohnortgemeinde versandt. Beachten Sie, dass die Verlängerung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Befristung beantragt werden kann. Wenn die Gültigkeit der zu verlängerten Fahrerlaubnisklassen innerhalb der nächsten Wochen oder Tage abläuft, ist unbedingt eine Bearbeitung per Express erforderlich. Auch die Aushändigung von per Express beantragten Verlängerungen der Fahrerlaubnisklassen erfolgt durch das Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde bzw, in den für Sie jeweils zuständigen Außenstellen des LRA Breisgau-Hochschwarzwald in Müllheim oder Titisee-Neustadt.
Ist in Ihrem Führerschein noch die Schlüsselzahl 95 eingetragen, wird wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis verlängern, für die Restlaufzeit automatisch der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mitausgestellt.

Kosten

40,00 Euro (+37,20 Euro bei Expressantrag)

  

Berufskraftfahrerqualifikation

Basisinformation

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löste zum 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird. Die Grundqualifikation müssen Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr nachweisen, wenn Sie die Fahrerlaubnis Klasse C, CE, C1, C1E, D, D1, D1E oder DE erwerben möchten.

Verfahren

Die Grundqualifizierung können Sie entwerder im Rahmen Ihrer Berufsausbildung, durch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs einer anerkannten Ausbildungsstelle mit anschließender schriftlichen Prüfung  oder durch ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung bei der IHK erlangen. Bitte reichen Sie auch die Teilnahmebescheinigungen über die Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald ein. Sollte die Grundqualifikation oder die Weiterbildung in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingetragen worden sein, können wir die Teilnahmebestätigungen einsehen und zur Weiterbearbeitung Ihres Antrags verwenden. Sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde den

stellen (nicht direkt bei der Führerscheinstelle!). Wenn die Gültigkeit der Schlüsselzahl 95 oder des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) innerhalb der nächsten Wochen oder Tage abläuft, ist unbedingt eine Bearbeitung per Express erforderlich.
Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie Ihren Fahrqulifizierungsnachweis von der Bundesdruckerrei per Direktzustellung zu Ihnen nach Hause. Sollte ein Direktzustellung nicht möglich sein, wird die Bundesdruckerrei den Fahrqualifizierungsnachweis an die Fahrerlaubnisbehörde übersenden. Er kann dann von Ihnen im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde bzw, in den für Sie jeweils zuständigen Außenstellen des LRA Breisgau-Hochschwarzwald in Müllheim oder Titisee-Neusstadt abgeholt werden. In diesem Fall erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung. Auch die Aushändigung von per Express beantragten Fahrerqualifizierungsnachweisen erfolgt durch das Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde bzw, in den für Sie jeweils zuständigen Außenstellen des LRA Breisgau-Hochschwarzwald in Müllheim oder Titisee-Neusstadt. Sobald der Führersschein abgeholt werden kann, werden Sie benachrichtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie Führerschein
  • aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)
  • Nachweis einer erfolgreichen abgeschlossenen Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrtbetrieb oder einem gleichwertigen staatlich anerkannten AusbildungsberufoderBescheinigung über die Abgeschlossene Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualfikation
  • ggf. Teilnahmebescheinigung über die Weiterbildung

Kosten

35,00 Euro (+ 17,10 Euro bei Expressantrag)