Dienstleistungen der Führerscheinstelle
Hinweis zum "Begleiteten Fahren ab 17":
Bitte melden Sie sich ca. 1 Monat vor dem 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle, am besten per E-Mail: fahrerlaubnisse@lkbh.de. Danach kann Ihr Scheckkarten-Führerschein zur Abholung an das Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde gesendet werden.
Beachten Sie bitte, dass Sie mit der BF17-Bescheinigung ab dem 18. Geburtstag noch 3 Monate innerhalb von Deutschland ohne Begleitperson fahren dürfen.
Beschreibungen der Leistungen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen
- Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen
- Führerschein (international) beantragen
- Führerschein beantragen
- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
- Führerschein - Erweiterung beantragen
- Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen
- Führerschein - nach Entziehung neu beantragen
- Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde. Die Antragsformulare liegen dort vor.