St. Märgen

  

Klosterkirche von St. Märgen, stilisiert in rot

In den mit Breitband unterversorgten Bereichen der Verbandsgemeinde St. Märgen plant, baut und finanziert der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald – mit Glasfaser bis in Ihr Gebäude!

Kommunaler und geförderter Breitbandausbau mit Glasfaser darf nur bei Erfüllung der Vorgaben von EU, Bund und Land durchgeführt werden. Hierbei unterscheidet der Bund als Fördermittelgeber mit Grundlage der leitungsgebundenen Versorgung zwischen sogenannten weißen, grauen und schwarzen Flecken. Bei Marktversagen ist kommunaler Ausbau in weißen und grauen Flecken unter bestimmten Bedingungen zulässig. Dabei besteht weder ein Anspruch auf einen Ausbau noch auf die Anbindung mit Glasfaser. Als freiwillige Leistung der Kommunen gleicht der Zweckverband Breitband vorhandenes Marktversagen aus und führt dort Breitbandausbau mit Glasfaser durch.

  

Lose und Bauzeiten

Erste Stufe: Glasfaser in den weißen Flecken (unter 30 Mbit/s)

Ein weißer Fleck liegt vor, wenn durch den Markt technisch keine leitungsgebundene Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung gestellt werden kann und kein privater Anbieter einen Ausbau innerhalb von drei Jahren eigenwirtschaftlich leistet. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde wurde ein Ausbaukonzept für die weißen Flecken entwickelt und durch die Gremien der Gemeinde und des Zweckverbands Breitband beschlossen. In Folge konnten durch den Zweckverband Breitband Fördermittel zunächst beim Bund sowie nach deren Bewilligung in vorläufiger Höhe die Mittel zur Kofinanzierung beim Land Baden-Württemberg beantragt werden. Mit Zusicherung der Mittel von Bund und Land wurden die erforderlichen Leistungen für den Breitbandausbau in Losen ausgeschrieben. Die mit den Losen zusammenhängende Ausschreibungsart - national oder EU-weit – sind über das Förderprogramm, die EU-Gesetzgebung und das Vergaberecht vorgeschrieben.
 
Upgrade graue Flecken
Über das sogenannte „Upgrade graue Flecken“ können innerhalb der Vorgaben der Fördermittelgeber bei der Erschließung von weißen Flecken trassenanliegende hellgraue Flecken – Versorgung von mehr als 30 Mbit/s und weniger als 100 Mbit/s - voraussichtlich ebenfalls einen Anschluss erhalten. Dies wird individuell geprüft. Bei einer positiven Prüfung des Bundes, wird hierzu bauseitig – wenn der Bauunternehmer vor Ort seine Arbeit aufnimmt – ein Angebot erstellt.
  

Los I, Planung und Bau

Das Ausbaukonzept fasst die weißen Flecken in einem Los zusammen. Zunächst erfolgen die Planungs- und Ingenieursleistungen. Nach Abschluss der Planungsleistungen werden die Bauleistungen ausgeschrieben.
 
Planungsleistung: Regio DATA GmbH
Bauleistungen: K&T Infrastruktur GmbH
  

Karte und Bauzeiten Los I

  

Los II, mitplanender Generalübernehmer

Für das Los wurde bei der Ausschreibung ein mitplanender Generalübernehmer ermittelt, der die Leistungen für Planung und Bau aus einer Hand erbringt. Im Januar 2022 erfolgte der Zuschlag für das Los an das Unternehmen Netze BW GmbH. Bauherrenvertretung für den Zweckverband Breitband leistet das Ingenieursunternehmen Gutmann GmbH aus Höchenschwand.
  

Karte und Bauzeiten Los II

  

Nächste Stufe: Gigabit-Richtlinie 2.0

Die weißen Flecken müssen nach Fördervorgaben des Bundes mittels des Bundesförderprogramms zum Infrastrukturaufbau im weißen Fleck vorrangig ausgebaut werden.
Am 31.03.2023 hat der Bund die "Gigabit-Richtlinie 2.0" veröffentlicht. Nach Definition des Bundes können Gebiete für eine Förderung beantragt werden, in denen noch kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird. Nicht förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen bereits zwei Netze vorhanden sind, die jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens von 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen oder voraussichtlich zur Verfügung stellen werden.
Weitere Definitionen und Informationen sind zu finden unter: https://gigabit-projekttraeger.de.

Über die Bewilligung zuwendungsfähiger Bereiche und somit den weiteren Fortschritt beim Ausbau unterversorgter Bereiche entscheidet der Bund mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

So wird gebaut und angeschlossen

Im Tiefbau werden zunächst Leerrohre verlegt. Baubedingt erfolgt die Durchführung in Teilabschnitten. Während des Bauablaufs werden die verlegten Rohre zu einem durchgängigen Rohrnetz verbunden. Nach Rohrnetzfertigstellung folgen der Einzug von Glasfaserkabeln und die damit einhergehenden Arbeiten zur Verbindung der Fasern. Alle Leitungen werden beim zentralen Verteiler, dem Point of Presence (PoP) zusammengeführt. Mit Abnahme der Leistungen nach Abschluss aller Arbeiten enden die Arbeiten am passiven Netz. Der Betreiber des Verbandsnetzes Vodafone GmbH erhält im Anschluss die funktional aufgebaute Infrastruktur für die Inbetriebnahme und Netzaktivierung. Vorbereitungen für die Aktivierung sind zu diesem Zeitpunkt bereits getroffen, so dass Vodafone mit den betreffenden Kunden auf dem Verbandsnetz bald nach Netzüberlassung in Kontakt treten kann. Vodafone benötigt danach noch Zeit, bis Daten über das Netz fließen.

  

Das können Sie für einen kostenfreien Glasfaserhausanschluss tun!

Schritt für Schritt zum Glasfaser-Hausanschluss

Damit auch Sie einen kostenfreien Glasfaser-Hausanschluss für Ihre unterversorgte und förderfähige Adresse erhalten, benötigen wir Ihre Unterstützung:

Adresse finden
Finden Sie über den Kartenauszug heraus, ob Ihre Adresse in unserem Ausbaugebiet für die weißen Flecken liegt. Oder prüfen Sie Ihre Adresse direkt auf der Seite des Netzbetreibers: www.vodafone.de/gnv.
Grundstücksnutzungsvertrag
Schließen Sie mit dem Zweckverband Breitband einen Grundstücksnutzungsvertrag ab. Dieser erlaubt dem Zweckverband Breitband ein Leerrohr bis in die Innenseite Ihrer Außenmauer – dem Hausübergabepunkt - zu verlegen. Sollten Sie Mieter sein, sprechen Sie zunächst mit Ihrem Vermieter bzw. dem Eigentümer. Derzeit erhalten Sie den Grundstücksnutzungsvertrag des Zweckverbands Breitband bei den zuständigen Bauunternehmen.
Wenn es sich bei Ihrem Hausanschluss um einen weißen Fleck oder einen trassenanliegenden grauen Fleck handelt, werden Sie direkt angeschrieben und angesprochen.


Weitere Informationen finden sich in unseren FAQ zum Breitbandausbau.
Ausbau
Der Zweckverband Breitband plant und baut das Glasfasernetz bis zum geförderten Hausübergabepunkt - und für Sie ohne Kosten. Der Grundstücksnutzungsvertrag ist dabei Voraussetzung. Ohne diesen kann kein Anschluss gelegt werden. Für einen nachträglichen Anschluss können Kosten anfallen.
Glasfaserprodukte
Nach Baufertigstellung und Übergabe funktionaler Netzabschnitte an den Netzbetreiber benötigt dieser noch Zeit für die Inbetriebnahme. Sie können sich schon heute über Glasfaserprodukte erkundigen. Informationen erhalten Sie beim Netzbetreiber des Verbandsnetzes: www.vodafone.de/glasfaserpower. Über open acess steht das Netz allen Anbietern offen, wenn diese sich auf das Verbandsnetz aufschalten wollen.