Führerschein-Umtausch bis 2033
gemäß EU-Richtlinie
Aufgrund der EU Richtlinie 2006/126/EG müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine spätestens bis zum 19. Januar 2033 in einen Kartenführerschein („EU-Führerschein“) umgetauscht werden. Die Pflicht zum Umtausch ist zeitlich gestaffelt.
Den Antrag auf den Umtausch ihres Führerscheins können Sie ausschließlich bei ihrer Wohnortgemeinde stellen (nicht direkt bei der Führerscheinstelle!).
Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen, bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Führerscheinumtausch nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.