Führerscheine

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen möchten, benötigen Sie hierzu eine Fahrerlaubnis für den jeweiligen Kraftfahrzeugtyp. Lediglich für einzelne Fahrzeugtypen mit einer geringen Höchstgeschwindigkeit können Ausnahmen gelten.

Alle Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen und welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, sowie viele weitere nützliche Informationen rund um das Thema Fahrschule und Führerschein finden Sie auch auf der Internetseite des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg.   

Bitte beachten Sie vor Ihrem Antrag:

  • Führerscheinanträge können online über das Serviceportal BW oder über das Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gestellt werden. (Nicht direkt bei der Führerscheinstelle!)
  • Bei einem Wohnsitz im EU-Ausland muss der Führerscheinantrag bei der dortigen Gemeinde/Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

  

Antragsverfahren und Dienstleistungen

Ersterteilung und Erweiterung

Verfahren

Um Ihren Führerschein der jeweiligen Klasse erstmals zu erhalten, müssen Sie sich bei einer Fahrschule Ihrer Wahl zur Ausbildung anmelden. Die Fahrschule muss sich grundsätzlich im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwalf befinden. Damit Sie die theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen können, müssen Sie zuvor den Antrag auf die Fahrerlaubnis stellen. (Beachten Sie: Dies übernimmt in den meisten Fällen bereits Ihre Fahrschule für Sie. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fahrschule).   

Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie neben der Kostenrechnung ein Schreiben mit der Information, dass der Prüfauftrag an den TÜV übermittelt wurde. Sie können nun in den nächsten 4-5 Werktagen Kontakt zu Ihrer Fahrschule aufnehmen und sich zur Prüfung anmelden. Der an den TÜV übermittelte Prüfauftrag ist in der Regel 12 Monate gültig. In besonderen Ausnahmefällen kann der Prüfauftrag durch die Fahrerlaubnisbehörde auch einmalig verlängert werden. Dies können Sie bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald formlos unter der Angabe der Gründe, für die nicht Einhaltung des Prüfauftrages, beantragen. Bitte fügen Sie auch entsprechende Nachweise bzw. Unterlagen hinzu. Die Unterlagen können Sie dem jeweiligen Sachbearbeiter per E-Mail oder per Post zukommen lassen. Falls Sie sich über die Gültigkeit Ihres Prüfauftrages informieren möchten, erhalten Sie beim jeweils zuständigen TÜV (in der Regel TÜV Süd in Freiburg) oder von Ihrer Fahrschule Auskunft.
Ihren Führerschein oder die BF-17 Bescheinigung können Sie in der Regel direkt nach der praktischen Prüfung durch den Prüfer des TÜVs erhalten.
Eine Aushändigung durch den TÜV ist bei der Beantragung von Doppelklassen (z.B. B und BE), Umschreibungen von Führerscheinen von Staaten außerhalb der EU (§ 31 FeV) nicht möglich. In diesen Fällen wird der Führerschein nach bestandener Prüfung zum Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde gesandt. Sie erhalten eine Benachrichtigung über den Versandt des Führerscheins. Sie können uns über das Bestehen der Prüfung gerne per E-Mail informieren, so dass der Versand veranlasst werden kann.   

Antragstellung für die Ersterteilung

Bei der Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen:

Antragstellung für die Erweiterung

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag auf die Ersterteilung oder Erweiterung Ihres Führerscheins der Klassen AM, A1, A2 A, B, BE, T benötigen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)
  • einen Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in erster Hilfe (min. 9 Unterrichtseinheiten)
  • eine Sehtestbescheinigung

Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1, D1E oder DE sind weitere Unterlagen erforderlich. Bitte informieren Sie sich hierzu auch auf unserer Seite für Berufskraftfahrer (LKW und Bus).
   

Kosten

Ersterteilung 40,80 Euro
Erweiterung 40,00 Euro (+37,20 Euro bei Expressantrag)

Weitere Informationen

Führerscheine der Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1, D1E oder DE

Wenn Sie ein Fahrerlaubnis für LKW‘s oder Busse erwerben oder verlängern wollen, lesen Sie hier weiter: Informationen für Berufskraftfahrer (LKW und Bus).

Dienstfahrerlaubnis umtauschen

Wenn Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen, kann Ihnen unter vereinfachten Voraussetzungen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse erteilt werden.

Beachten Sie jedoch, insbesondere, wenn Ihr Dienst bereits beendet ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kentnisse und Fähigkeiten für einzelne Klassen nicht mehr besitzen, kann die Fahrerlaubnisbehörde gem. § 27 Abs. 1a FeV die erneute Fahrerlaubnisprüfung anordnen.
  

Verfahren

Die Umschreibung können Sie nur im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde beantragen (nicht direkt bei der Führerscheinstelle!). Nach Bearbeitung Ihres Antrages wird der Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt und nach Eingang bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Aushändigung an die Wohnortgemeinde versandt. Sie erhalten eine Benachrichtigung über den Versand Ihres Führerscheins. 

Antrag und Unterlagen

Kosten

37,50 Euro

Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zum Führen von Kraftfahrzeugen gem. §§ 10, 74 Fahrerlaubnisverordnung (FEV)

In besonderen Ausnahmefällen ist es der Fahrerlaubnisbehörde gem. § 74 FeV gestattet, Ausnahmen von dem nach § 10 FeV erforderlichen Mindestalter zum Führen eines Kraftfahrzeugs zuzulassen.

Durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Mindestaltersgrenzen, sollen für Fahrerlaubnisbewerber unzumutbare Härten vermieden werden. Eine Härte ist dann anzunehmen, wenn die maßgeblichen persönlichen Verhältnisse des Antragstellers sich wesentlich von der Situation Gleichaltriger und den mit der Mindestaltersgrenze regelmäßig verbundenen Schwierigkeiten unterscheiden.

Vorrangig kommt z.B. die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nur für Fahrten zu oder von einer weit entfernten Ausbildungsstelle in Betracht, welche auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in zumutbarere Zeit (3 Stunden am Tag) erreichbar ist.
  

Verfahren

Die Ausnahmegenehmigung können Sie ausschließlich im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde beantragen (nicht direkt bei der Führerscheinstelle!). Im Antrag müssen Sie die besonderen Gründe ausführlich aufführen und entsprechende Nachweise beilegen. Zudem ist die Zustimmung Ihrer gesetzlichen Vertreter erforderlich. Bitte beachten Sie, dass bei einer Prüfung der Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter ggf. die erforderliche körperliche und geistige Eignung vor erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachzuweisen ist (vgl. § 10 Abs. 2 FeV). Nach der Prüfung erhalten Sie von uns ein Schreiben. Sofern wir Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt haben, können Sie diese in Form eines rosafarbenen Scheins (Bescheinigung) im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde oder in den für Sie zuständigen Außenstellen des LRA Breisgau-Hochschwarzwald in Müllheim oder Titisee-Neustadt abholen.   

Antrag und Unterlagen

Kosten

40,80 Euro (+ 28,45 Euro für die MPU)

Internationaler Führerschein

Insbesondere wenn Sie im außereuropäischen Ausland reisen und dort ein Fahrzeug führen möchten, könnte ein Internationaler Führerschein für Sie erforderlich sein. Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen finden Sie beispielsweise auch unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
   

Verfahren

Ihren internationalen Führerschein können Sie ausschließlich im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde beantragen (nicht direkt bei der Führerscheinstelle!). Nach der Prüfung und Bearbeitung wird Ihr internationaler Führerschein zur Abholung an das Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde oder an die Außenstellen des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald in Müllheim oder Titisee-Neustadt übersandt. In dringenden Fällen kann, nach vorheriger Beantragung bei der Wohnortgemeinde, eine Terminvereinbarung bei der Fahrerlaubnisbehörde (Stadtstraße 2, Freiburg) zur Ausstellung und Aushändigung des internationalen Führerscheins gemacht werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sachbearbeiter.  

Antrag und Unterlagen

Kosten

16,30 Euro (+ 20,00 Euro bei Expressantrag)

Express-Bearbeitung

Wenn sie den internationalen Führerschein Innerhalb der nächsten 4 Wochen benötigen, ist unbedingt eine Bearbeitung per Express erforderlich. Bitte vermerken Sie immer das Abreisedatum auf Ihrem Antrag, damit eine Priorisierung erfolgen kann. Der Antrag ist nur im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde möglich (nicht direkt bei der Führerscheinstelle).

Weitere Informationen (Serviceportal BW)

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft nach Deutschland verlegen oder sich aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland aufhalten, müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen.
 
Eine Ausnahme gilt für Angehörige aus EU-/EWR-Staaten mit einem gültigen Führerschein. Diese benötigen auch mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland keinen deutschen Führerschein
 
Sobald die Voraussetzungen auf Sie zutreffen, ist Ihre alte Fahrerlaubnis nach Wohnsitznahme in Deutschland noch 6 Monate gültig. In dieser Zeit müssen Sie den Führerschein umtauschen, um weiter am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen zu dürfen.
  

Verfahren

Den Umtausch Ihres ausländischen Führerscheins können Sie nur im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde beantragen (nicht direkt bei der Führerscheinstelle!).
Nach der Prüfung wird Ihr Führerschein zur Abholung an das Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde oder an die Außenstellen des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald in Müllheim oder Titisee-Neustadt übersandt. Bitte beachten Sie, dass Sie den deutschen Führerschein nur gegen Abgabe Ihres ausländischen Führerscheins erhalten (vgl. § 31 Abs. 4 FeV).  Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1, D1E oder DE sind weitere Unterlagen erforderlich. Bitte informieren Sie sich hierzu auch bei den Informationen für Berufskraftfahrer (LKW und Bus).   

Antrag und Unterlagen

  • ausländischer Führerschein
  • eine Übersetzung des ausländischen Führerscheins mit entsprechender Klassifikation der erteilten Fahrerlaubnisklassen
  • erste Meldebestätigung in Deutschland
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)

Kosten

Staaten, die in der Anlage 11 FeV aufgeführt sind 32,40 Euro
Drittstaat (Nicht-EU) 37,50 Euro

Weitere Informationen (Serviceportal BW)

Namensänderung

Ihr Name hat sich geändert und Sie möchten Ihren Führerschein aktualisieren. Eine Pflicht dazu besteht nicht. Grundsätzlich dürfen Sie Ihren bisherigen Führerschein weiterhin nurten. Sie müssen sich dann jedoch mit Ihrem Presonalausweis oder Reisepass zusätzlich ausweisen. Für Fahrten ins Ausland, insbesondere außerhalb der EU, könnte ein vorherige Umtausch allerdings für Sie silnnvoll sein.   

Verfahren

Sie können Ihren Ersatzführerschein nur im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde beantragen (nicht direkt bei der Führerscheinstelle!). Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie Ihren neuen Führerschein von der Bundesdruckerrei per Direktzustellung zu Ihnen nach Hause. Für diesen Service erhebt die Bundesdruckerrei eine zusätzliche Gebühr von 5,31 Euro. Sollte ein Direktzustellung nicht möglich sein, wird die Bundesdruckerrei den Führerschein an die Fahrerlaubnisbehörde übersenden. Er kann dann von Ihnen im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde bzw, in den für Sie jeweils zuständigen Außenstellen des LRA Breisgau-Hochschwarzwald in Müllheim oder Titisee-Neusstadt abgeholt werden.   

Antrag und Unterlagen

  • Antragsformular Fahrerlaubnis
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)
  • Ihren alten Führerschein wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist
  • zusätzlich ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), wenn der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde
  • Nachweis über die erfolgte Namensänderung
     

Kosten

16,51 Euro (+ 37,20 Euro bei Expressantrag)

Führerschein verloren?

Sie haben Ihren Führerschein verloren. Das kann passieren. Beachten Sie jedoch, sofern sie nicht auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten wollen, sind Sie gem. § 25 Abs. 4 FeV verpfllichtet den Verlust Ihres Führerscheins unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.   

Verfahren

Sie können den Verlust Ihres alten Führerscheins im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde anzeigen (nicht direkt bei der Führerscheinstelle!).

Im Anschluss können Sie Ihren Ersatzführerschein

im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde beantragen (nicht direkt bei der Führerscheinstelle!). Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie Ihren neuen Führerschein von der Bundesdruckerrei per Direktzustellung zu Ihnen nach Hause. Für diesen Service erhebt die Bundesdruckerrei eine zusätzliche Gebühr von 5,10 Euro. Sollte ein Direktzustellung nicht möglich sein, wird die Bundesdruckerei den Führerschein an die Fahrerlaubnisbehörde übersenden. Er kann dann von Ihnen im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde bzw, in den für Sie jeweils zuständigen Außenstellen des Landratsamtes in  Müllheim oder Titisee-Neusstadt abgeholt werden.   

Erforderliche Unterlagen

Kosten

36,11 Euro (+ 37,20 Euro bei Expressantrag)

Ausnahmen: fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge

Bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer geringen Höchstgeschwindigkeit dürfen Ausnahmsweise auch ohne Fahrerlabnis am öffentlichen Straßenverkehrs teilnehmen. Die Ausnahmen sind in § 4 Abs. 1 FeV gesetzlich geregelt. Hierzu gehören Beipielsweise:

  • E-Scooter bis 20 km/h
  • Krankenfahrstühle bis 15 km/h
  • Pedelecs (Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h)
  • Land- und fortwirtschafltiche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Fluförderzeuge bis 6 km/h
  • Einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden