Verfahren
Um Ihren Führerschein der jeweiligen Klasse erstmals zu erhalten, müssen Sie sich bei einer Fahrschule Ihrer Wahl zur Ausbildung anmelden. Die Fahrschule muss sich grundsätzlich im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwalf befinden. Damit Sie die theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen können, müssen Sie zuvor den Antrag auf die Fahrerlaubnis stellen. (Beachten Sie: Dies übernimmt in den meisten Fällen bereits Ihre Fahrschule für Sie. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fahrschule).
Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie neben der Kostenrechnung ein Schreiben mit der Information, dass der Prüfauftrag an den TÜV übermittelt wurde. Sie können nun in den nächsten 4-5 Werktagen Kontakt zu Ihrer Fahrschule aufnehmen und sich zur Prüfung anmelden. Der an den TÜV übermittelte Prüfauftrag ist in der Regel 12 Monate gültig. In besonderen Ausnahmefällen kann der Prüfauftrag durch die Fahrerlaubnisbehörde auch einmalig verlängert werden. Dies können Sie bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald formlos unter der Angabe der Gründe, für die nicht Einhaltung des Prüfauftrages, beantragen. Bitte fügen Sie auch entsprechende Nachweise bzw. Unterlagen hinzu. Die Unterlagen können Sie dem jeweiligen Sachbearbeiter per E-Mail oder per Post zukommen lassen. Falls Sie sich über die Gültigkeit Ihres Prüfauftrages informieren möchten, erhalten Sie beim jeweils zuständigen TÜV (in der Regel TÜV Süd in Freiburg) oder von Ihrer Fahrschule Auskunft.
Ihren Führerschein oder die BF-17 Bescheinigung können Sie in der Regel direkt nach der praktischen Prüfung durch den Prüfer des TÜVs erhalten.
Eine Aushändigung durch den TÜV ist bei der Beantragung von Doppelklassen (z.B. B und BE), Umschreibungen von Führerscheinen von Staaten außerhalb der EU (§ 31 FeV) nicht möglich. In diesen Fällen wird der Führerschein nach bestandener Prüfung zum Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde gesandt. Sie erhalten eine Benachrichtigung über den Versandt des Führerscheins. Sie können uns über das Bestehen der Prüfung gerne per E-Mail informieren, so dass der Versand veranlasst werden kann.
Antragstellung für die Ersterteilung
Bei der Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen:
Antragstellung für die Erweiterung
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag auf die Ersterteilung oder Erweiterung Ihres Führerscheins der Klassen AM, A1, A2 A, B, BE, T benötigen Sie:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)
- einen Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in erster Hilfe (min. 9 Unterrichtseinheiten)
- eine Sehtestbescheinigung
Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1, D1E oder DE sind weitere Unterlagen erforderlich. Bitte informieren Sie sich hierzu auch auf unserer Seite für Berufskraftfahrer (LKW und Bus).
Kosten
Ersterteilung |
40,80 Euro |
Erweiterung |
40,00 Euro (+37,20 Euro bei Expressantrag) |
Weitere Informationen