Menschen mit Behinderung
Wahlergebnis für den Beirat für Menschen mit Behinderung liegt vor!
Der Beirat der Menschen mit Behinderungen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wurde in der Zeit vom 2. bis zum 13. Dezember 2024 neu gewählt. Es wurden alle 17 Kandidatinnen und Kandidaten gewählt. Die Wahlbeteiligung konnte, durch die Möglichkeit des dezentralen Wählens an sechs Standorten und durch die Unterstützung der Studierenden des Lehrforschungsprojektes der Katholischen Hochschule Freiburg im Gegensatz zu den Jahren zuvor verdreifacht werden. Wir gratulieren allen Kandidatinnen und Kandidaten. Wir danken allen Wählerinnen und Wählern für Ihre Stimme und allen Unterstützerinnen für ihr Engagement. Der Beirat trifft sich in neuer Aufstellung im ersten Quartal 2025, der Termin des Treffens wird frühzeitig bekannt gegeben.
Parken in der Tiefgarage: wichtige Hinweise für Rollstuhlfahrer, die einen Termin im Landratsamt haben
Direkt neben den beiden Behindertenparkplätzen im UG 1 (Eingangsebene) befindet sich ein Kassenautomat. Dieser ist für Sie über eine Rampe barrierefrei zugänglich. Über den Lautsprecher im Automaten können Sie Montag - Freitag in der Zeit von 08:00 - 16:00 Uhr Ihren Besuch anmelden. Mehr...
Barrierefreiheit in Arztpraxen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg
Ergebnisse der Umfrage liegen vor
Die Arbeitsgruppe „Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderung“ der Kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und die Stadt Freiburg hat im Zeitraum von August 2020 bis Oktober 2020 eine Umfrage zur Umfassenden Barrierefreiheit in Arzt- und Zahnarztpraxen im Stadt- und Landkreis begleitet. Der Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe liegt jetzt vor.
- Ergebnisbericht herunterladen (3,3 MB) (PDF)
- Zugehörige Pressemitteilung
Teilhabekonzept des Landkreises
Das Bundesteilhabegesetz und seine Neuerungen werden sich künftig auf die Angebotssituation im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung auswirken. Um diesen Prozess von Seiten der Sozialplanung mit allen Beteiligten aktiv zu gestalten, bedarf es einer fundierten Grundlage. Diese stellt der hier veröffentlichte Teil I des Teilhabekonzeptes, mit einer Bestandserhebung der Angebotssituation vor dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes, einer ersten Bedarfsprognose und Identifizierung erster Themenfelder, dar. Auf dieser Grundlage wird eine konzeptionelle Neuausrichtung auf Grundlage des Bundesteilhabegesetzes erfolgen.