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Grundstücksnutzungsverträge werden vor dem Baubeginn zum Ausbau der weißen Flecken eingeholt – Rückmeldefrist bis Ende März Meldung vom 20. Januar 2025

In der Stadt Müllheim im Markgräflerland starten die Bautätigkeiten der durch den Bund bedingten Förderkulisse zum Ausbau der weißen Flecken im Jahr 2025. Für die Planungsarbeiten in Müllheim hat der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald das Unternehmen RBS wave GmbH beauftragt. RBS wave GmbH kontaktiert in diesem Rahmen die potenziellen Anschlussnehmer im weißen Fleck, um im Namen des Zweckverbands Grundstücksnutzungsverträge (GNV) von den Grundstücksinhabern einzuholen. Der GNV ist Voraussetzung, um einen Hausanschluss legen zu können. Dazu schreibt RBS wave die Anschlussnehmer im weißen Fleck mit Unterstützung der Stadt Müllheim gesondert an. Ursprünglich war der Versand von RBS wave bereits im Januar geplant. Unterstützt wird RBS wave beim Hausanschlussmanagement von T3 Deutscher Bauservice GmbH. Der Ausbau wird durch Förderung bzw. Zuschüsse von Bund und dem Land Baden-Württemberg möglich. Bund und Land als Fördermittelgeber geben dabei die Regeln vor, wo gebaut werden kann. Im jetzt anstehenden Ausbau in Müllheim können ausschließlich unterversorgte Adressen, die im Bundesförderprogramm zum Infrastrukturaufbau im weißen Fleck als solche weißen Flecken bezeichnet werden, mit Glasfaser angebunden werden. Glasfaser sichert als Medium eine leistungsfähige Internetanbindung Sie kann mit den Anforderungen zeitlich unbegrenzt mitwachsen. Baubeginn voraussichtlich im 3. Quartal Den weißen Flecken in Müllheim im Markgräflerland liegt ein vom Bund für die Förderung vorgegebenes Verfahren der Markterkundung zugrunde. Ein GNV wird für die jeweils betreffende Adresse benötigt, damit der Verband die Leitungsverlegung zu Ihrem Gebäude weiter planen kann. Die Verlegung selbst wird mit Ihnen zusammen vor dem Bau abgestimmt. Beginn für den Tiefbau der Maßnahmen im weißen Fleck wird voraussichtlich das 3. Quartal diesen Jahres sein. Der Grundstücksnutzungsvertrag dient der Zustimmung zur Verlegung einer Glasfaserleitung  Die Frist zur Rückmeldung des Grundstücksnutzungsvertrages ist Ende März. Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag stimmen Sie lediglich der Verlegung einer Glasfaserleitung auf Ihrem Grundstück für einen für Sie kostenlosen Glasfaseranschluss Ihres Gebäudes zu. Sie gehen damit keine Verpflichtung für eine spätere Nutzung oder den Abschluss eines Tarifs mit einem Telekommunikationsanbieter ein. Dies bleibt auch später Ihre freie Entscheidung. Erste Anlaufstelle bei Fragen ist RBS wave Erste Anlaufstelle für Fragen rund um die Anschreiben mit den Grundstücksnutzungsverträgen von RBS wave und das Hausanschlussmanagement ist RBS wave. Eine E-Mail-Adresse liegt den Anschreiben von RBS wave bei. Weitere umfassende Informationen zum Glasfaser-Breitbandausbau, zum Hintergrund des Grundstücksnutzungsvertrags, zum Anschluss im weißen Fleck, zur Förderung und zum Ausbau in Ihrer Gemeinde finden Sie auf unseren Internetseiten Ausbau in Müllheim und FAQ Breitbandausbau .    
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