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Aktuelles
Einladung zur Verbandsversammlung des Zweckverbands Breitband Breisgau-Hochschwarzwald am 27. November 2024
Zweckverband Breitband startet in Glottertal den Ausbau in den sogenannten „weißen Flecken“
In Friedenweiler startet der Ausbau des Zweckverbands Breitband für die sogenannten „weißen Flecken“
Breitband: Der Ausbau der unterversorgten Adressen in Horben startet
Spatenstich für schnelles Internet für die weißen Flecken in Gundelfingen
Der Plan zum schnellen Internet
In der EU liegt die Zuständigkeit für Breitbandausbau bei Unternehmen des freien Marktes. Als Gesetzgeber hat der Bund die Aufgabe für Telekommunikation an den Markt übertragen. Telekommunikation zählt damit nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge. Nach Zielvorstellung des Bundes erfolgt der flächendeckende Ausbau marktgetrieben. Kommunaler Ausbau unterliegt strengen Voraussetzungen des Bundes. Kommunaler Ausbau kann nur bei Marktversagen erfolgen und stellt eine freiwillige Leistung dar.
Für diesen Zweck wurde der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald von 40 Städten und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie dem Kreis selbst gegründet.
Als freiwillige kommunale Leistung hat er einen leistungsstarken und zukunftsfähigen Breitbandausbau mit eigener Infrastruktur zur Verbesserung der Versorgung zur Aufgabe. Während städtische Bereiche über die Marktentwicklung in der Regel bereits einen guten Zugang zum schnellen Internet haben, besteht im ländlichen Raum oft eine Unterversorgung. Diese ungleiche Aufteilung ist insbesondere auf die geringe Siedlungsdichte sowie die vielfältigen topografischen Gegebenheiten und den damit verbundenen höheren Ausbaukosten der Firmen zurückzuführen. Aufgabe des Zweckverbands Breitband ist der Aufbau eines Glasfasernetzes. Er beginnt damit in den unterversorgten Bereichen.
Kommunaler Ausbau ist auf Fördermittel angewiesen. Mit komplexen und langwierigen Förderprogrammen versuchen Bund und Land Anreize zur Behebung von Marktversagen zu schaffen. Hohe Auflagen der Zuwendungsgeber machen den Erhalt der Mittel schwierig. Die Programme sind so ausgelegt, dass sie den Wettbewerb des Marktes nicht verzerren dürfen. Anspruch auf Mittel besteht nicht.
Nachfolgende Grafik zeigt die Struktur beim Ausbau des Verbands über das Bundesförderprogramm Breitband, an dem das Land Baden-Württemberg Anteil im Rahmen einer Mitfinanzierung nehmen kann: